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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.   Allgemeines

1.1 Die Vergabe eines Auftrags setzt die Zustimmung zu unseren Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber voraus.

1.2 Für sämtliche Geschäfte mit der Demata GmbH  gelten die nachstehenden Bestimmungen. Durch die Annahme der ersten Leistung/Lieferung erkennt der Kunde die alleinige Gültigkeit unserer Bestimmungen an, selbst bei abweichendem Wortlaut seiner eigenen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

1.3 Der konkrete Umfang der erbrachten Leistungen ist aus einem eventuellen Angebot und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersichtlich. Diese Unterlagen sind wesentliche Bestandteile des Vertrags. Im Falle von Unstimmigkeiten bei der Anwendung der einzelnen Vertragsbestandteile hat das Angebot Vorrang vor den Geschäftsbedingungen. Besondere Vereinbarungen, die von beiden Parteien unterzeichnet wurden, behalten ihre Gültigkeit.

2.   Offerte, Kostenvoranschlag & Vertragsabschluss

2.1 Sofern nicht anders vereinbart, bleibt demata Grogg 30 Tage an das Angebot gebunden. Angebote von Demata, die aufgrund unpräziser oder noch nicht vorliegender Informationen erfolgen, signalisieren grundsätzlich die Bereitschaft zum Vertragsabschluss, stellen jedoch keine verbindliche Offerte dar. Die darin enthaltenen Preisangaben dienen lediglich als unverbindliche Richtpreise.

2.2 Der Vertrag zwischen Demata und dem Auftraggeber kommt durch die Rückgabe des unterzeichneten Angebots oder durch schriftliche Zustimmung zustande. Bei Kleinstaufträgen, für die keine schriftliche Offerte erstellt wird, erfolgt der Vertragsabschluss bei Auftragserteilung durch den Kunden.

2.3 Die Laufzeit der Verträge wird individuell festgelegt.

2.4 Die Angebote von Demata sind als Richtpreisangebote zu verstehen. Die Angaben zur Anzahl der Zeiteinheiten basieren auf Annahmen, sofern diese als Std. n. A. deklariert sind. Die Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

2.5 Mit der Bestätigung des Auftrags wird das Projekt zur Umsetzung freigegeben.

3.   Vertraulichkeit & Datenschutz

3.1 Der Kunde stimmt der Speicherung und Verarbeitung seiner im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten zu.

3.2 Die Vertragspartner verpflichten sich und ihre Mitarbeiter sowie beigezogene Hilfspersonen zur Vertraulichkeit bezüglich aller nicht allgemein bekannten Informationen, die ihnen während der Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages bekannt werden. Diese Verpflichtung besteht auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

4.   Weitergabe an Dritte

4.1 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Arbeitskontrollen durchzuführen. Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Auftraggeber sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ein "Gut zum Druck" oder "Gut zum Bildschirm" gilt als verbindliche Erklärung zur Korrektheit der Arbeit. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden.

4.2 Der Kunde garantiert, dass seine Produkte, Dienstleistungen, Inhalte oder durch Verlinkung zugänglichen Inhalte keine bestehenden Gesetze der Schweiz verletzen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender, rassistischer oder pornographischer Art sind. Die Inhalte dürfen zudem nicht gegen die guten Sitten verstossen oder anderweitig zweifelhaften Inhalt aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, sämtliche wettbewerbsrechtlichen, alle fernmelderechtlichen sowie nationalen und internationalen urheberrechtlichen Vorschriften zu befolgen und auch sonst keine Rechte Dritter zu verletzen. Er gewährleistet die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und stellt sicher, dass Inhalte Dritter vor der Veröffentlichung auf deren Rechtmässigkeit geprüft werden.

4.3 Die Reproduktion aller übergebenen Vorlagen, Muster und Ähnlichem erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt.

4.4 Die Verantwortung für die Rechtmässigkeit und Richtigkeit der auf dem Internetauftritt veröffentlichten Inhalte liegt ausschliesslich beim Kunden. Der Kunde entbindet Demata von allen Ansprüchen wegen Verletzung der oben genannten Pflichten.

5.   Urheberrecht

5.1 Das Urheberrecht für kreative Werke, einschließlich Konzepte, Bilder, Animationen, Tondokumente, Datenbanken und Programme, verbleibt grundsätzlich beim Urheber. Die Demata GmbH gewährt dem Auftraggeber jedoch das Recht zur Nutzung im Rahmen spezifischer Projekte.

5.2 Designvorschläge, Konzepte usw., die ohne Berechnung erstellt wurden (z. B. für Angebote, Präsentationen usw.), dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Demata nicht anderweitig verwendet werden.

5.3 Urheberrechte können vertraglich auch vollumfänglich auf den Kunden mittels Vertrag übertragen werden. Dies beinhaltet unter anderem das Exklusivrecht unserer Musikproduktionen.

6.   Technische Probleme, Leistungen, Domainnamen

6.1 Bei technischen Problemen, die eine Fortsetzung des Vertrags unmöglich machen, behält sich die Demata GmbH das Recht vor, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die bereits für den laufenden Monat in Rechnung gestellten Kosten werden dem Kunden in diesem Fall erstattet. Es besteht keine Haftung für mittelbare oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.

6.2 Eine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit des Internet-Auftritts kann nicht gegeben werden. Die Demata GmbH reagiert jedoch innerhalb angemessener Zeit auf mögliche Ausfälle des öffentlich zugänglichen Internet-Auftritts. Andere Störungen werden im Rahmen des regulären Supports bearbeitet.

6.3 Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens Demata ausgeschlossen. Der Kunde versichert, dass er durch die Bestellung des Domainnamens keine Markenrechte Dritter vorsätzlich verletzt und dass der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist. Im Falle von Ansprüchen Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen verpflichtet sich der Kunde, Demata schadlos zu halten. Die Demata GmbH behält sich außerdem das Recht vor, die betreffende Domain zu sperren.

7.   Liefertermine

7.1 Termine werden individuell und schriftlich abgestimmt. Sie können angemessen verschoben werden, wenn:

  • Demata benötigte Informationen für die Ausführung nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert.

  • der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich Vereinbarten verlangt.

  • der Kunde mit den von ihm zu erledigenden Arbeiten im Rückstand ist oder seine vertraglichen Pflichten nicht fristgerecht erfüllt, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält.

  • Hindernisse auftreten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Demata liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Unfälle oder erhebliche Betriebsstörungen.

7.2 Eine Überschreitung eines Liefertermins aufgrund von Ursachen, für die Demata Grogg nicht verantwortlich ist, berechtigt den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Haftbarmachung von Demata für entstandenen Schaden. Falls nachweislich von Demata verschuldete Verzögerungen vorliegen, muss der Kunde eine angemessene Frist für die nachträgliche Erfüllung setzen. Erfüllt Demata diese Frist nicht, kann der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten und vom Vertrag zurücktreten.

7.3 Bei der Erfüllung von Dienstleistungen und der Erstellung von Produkten ist Demata teilweise auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Die Demata GmbH behält sich das Recht vor, ein Projekt zu pausieren, wenn Lieferobjekte seitens des Auftraggebers nicht fristgerecht bereitgestellt werden. Das Projekt wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, wodurch die bisherige Projektplanung hinfällig wird und zusätzliche Projektkoordination erforderlich sein kann.

8.   Haftung

8.1 Begründete Mängel, die von Demata zu verantworten sind, müssen innerhalb der Garantiezeit von 60 Tagen reklamiert werden. Im Falle einer berechtigten Reklamation bietet Demata die kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl an. Die Demata GmbH haftet für direkt nachgewiesene Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstanden sind, sofern diese Schäden durch Mitarbeiter von Demata grob fahrlässig oder absichtlich verursacht wurden.

8.2 Jegliche weitergehenden Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Demata GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverlust.

8.3 Es besteht keine Haftung, wenn Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen zurückzuführen sind (insbesondere höhere Gewalt, Störungen verursacht durch beigezogene Internet Service Provider, Hackerangriffe etc.) oder auf andere Gründe, die der Kunde zu vertreten hat. Demata übernimmt keine Haftung und Garantie für Produkte und Dienstleistungen Dritter hinsichtlich ihrer Funktion.

9.   Zahlungen & Konditionen

9.1 Alle Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Derzeit berechnet die Demata GmbH keine Mehrwertsteuer, da der Jahresumsatz noch unter der gesetzlichen Schwelle von CHF 100'000.00 liegt.

9.2 Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen (netto) zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vermerkt. Die Zahlungen gelten als bewirkt, sobald sie auf unserem Konto gutgeschrieben sind. Sollte der Kunde auch nach einer einmaligen Zahlungserinnerung und erneuter Fristansetzung nicht zahlen, behält sich Demata das Recht vor, sämtliche Dienstleistungen bis auf weiteres auszusetzen.

9.3 Die Vergütung richtet sich nach dem festgelegten Angebot.

10.   Mehr- & Zusatzaufwände

10.1 Alle Leistungen von Demata, die nicht explizit im Leistungsumfang aufgeführt sind und vom Kunden zusätzlich in Anspruch genommen werden, werden zu den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt.

10.2 Mehraufwand, der durch den Auftraggeber verursacht wird, beispielsweise durch Überarbeitung oder Änderung von Vorlagen sowie strukturellen Anpassungen nach Beginn des Auftrags, kann von Demata zusätzlich berechnet werden. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung anzufordern. 

10.3 Falls Bildmaterial und andere Inhalte nicht in der vereinbarten Qualität bereitgestellt werden, behält sich Demata das Recht vor, den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

11.   Schlussbestimmungen

11.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Demata.

11.2 Die Demata GmbH behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und versieht sie dabei mit einer Versionsangabe. Die aktuelle Fassung ist unter www.demata.ch einsehbar. Um eine neue Version der AGB Vertragsbestandteil in einem laufenden Projekt zu machen, ist die schriftliche Akzeptanz durch den Kunden erforderlich.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB als nichtig oder unwirksam erachtet werden, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsverhältnisses. Im Falle von Nichtigkeit oder Unwirksamkeit werden die Vertragspartner den Vertrag so anpassen, dass der mit dem betroffenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

11.4 Im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag verpflichten sich die Vertragsparteien, in gutem Glauben eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Sollte eine interne Streitbeilegung erfolglos bleiben, kann auf Wunsch einer der Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter hinzugezogen werden.

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